Aufbewahrungsfristen

Aufbewahrungsfristen: So lange sollten Sie wichtige Akten aufbewahren

Aufbewahrungsfristen

Egal ob Geschäftsunterlagen, private Dokumente oder Rechnungen – im Laufe der Zeit sammelt sich so einiges an Unterlagen an. Doch wie lange müssen diese Dokumente aufbewahrt werden? Was kann entsorgt werden und was gilt es, ein Leben lang aufzubewahren? Nachfolgend klären wir über gesetzliche Aufbewahrungsfristen auf und bringen Licht in den Fristendschungel. Damit Sie einfach und schnell überprüfen können, was datenschutzkonform vernichtet werden kann und was noch nicht, haben wir eine Übersicht aller Dokumentenarten von A-Z mit den jeweils relevanten Aufbewahrungsfristen für Sie erstellt. Für die Richtigkeit der Angaben können wir keine Gewähr übernehmen.

Inhaltsverzeichnis:

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Für wen gelten Aufbewahrungsfristen

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Gesetzliche Aufbewahrungsfristen

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Relevante Aufbewahrungsfristen für Unternehmen: 6 oder 10 Jahre?

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Was passiert, wenn man gegen die Aufbewahrungspflichten verstößt?

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Aufbewahrungsfristen 2025: Diese Unterlagen können 2025 vernichtet werden

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Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen

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Lebenslange Aufbewahrungsfrist für bestimmte Dokumente

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Aufbewahrungsfrist abgelaufen: Wichtige Dokumente entsorgen

Für wen gelten Aufbewahrungsfristen?

Wer ein Gewerbe betreibt, ist verpflichtet, Geschäftsunterlagen für eine gewisse Dauer aufzubewahren. Je nach Dokumentenart unterscheidet man Fristen von 6,8 und 10 Jahren. Ihre Rechtsgrundlage finden die Aufbewahrungsfristen im Steuerrecht, dort konkret in der Abgabenordnung (AO), sowie im Handelsrecht. Für letzteres schreibt das Handelsgesetzbuch (HGB) besondere Aufbewahrungsfristen für Kaufleute vor. Wer nach Steuer- oder Handelsrecht die Pflicht zur Buchführung hat, ist demnach auch verpflichtet, die entsprechenden Bücher und Aufzeichnungen aufzubewahren.

Als buchführungspflichtig gelten

Gewerbetreibende, die einen Jahresumsatz von mehr als 600.000 € oder einen Jahresgewinn von mehr als 60.000 € erwirtschaften Land- und Forstwirte, die einen Jahresgewinn von mehr als 60.000 € erwirtschaften oder eine selbstbewirtete landwirtschaftliche Fläche mit einem Wert von mehr als 25.000 € innehaben

Anders verhält es sich bei privaten Dokumenten. Denn Privatpersonen müssen sich gerade nicht an die Fristen aus dem Handels- oder Steuerrecht halten. Deshalb stellt sich oftmals die Frage, ob und wie lange private Dokumente aufbewahrt werden müssen. Sogenannte Aufbewahrungspflichten für Privatpersonen gibt es nur wenige. Allerdings empfehlen wir, besondere Unterlagen wie Rechnungen und Dokumente für die Steuererklärung für 2 Jahre aufzubewahren.

Wer gilt als Gewerbetreibender?

Gewerbetreibende sind Selbstständige, die ein Gewerbe ausführen. Unter einem Gewerbe versteht man jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion, freie Berufe und die bloße Verwaltung eigenen Vermögens.

Gesetzliche Aufbewahrungsfristen

Ihre gesetzliche Grundlage finden Aufbewahrungsfristen neben dem bereits angesprochenen Steuer- und Handelsrecht auch in anderen Rechtsgebieten, vor allem im Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht. Eine der wichtigsten Vorschriften aus dem Steuerrecht ist § 147 AO. Danach sind unter anderem Bücher und Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse und Geschäftsbriefe gesondert aufzubewahren. Doch auch das Umsatzsteuergesetz (UstG), das Handelsgesetzbuch (HGB) und die Gewerbeordnung (GewO) enthalten relevante Vorschriften hinsichtlich der Aufbewahrungsfristen für Unternehmen.

Relevante Aufbewahrungsfristen für Unternehmen: 6, 8 oder 10 Jahre?

Steuerrelevante Geschäftsunterlagen müssen je nach Dokumentenart zwischen 6, 8 und 10 Jahren aufbewahrt werden. Welche Frist gilt, steht in der Abgabenordnung.

Gemäß § 147 Abs. 3 AO i.V.m. § 147 Abs. 1 Nr. 1, 4, 4a AO gilt die 10-jährige Aufbewahrungsfrist für folgende Unterlagen:

Bücher und Aufzeichnungen
• Inventare
• Jahresabschlüsse
• Lagerberichte
• Eröffnungsbilanz samt aller zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen
• Unterlagen Art. 15 Abs. 1und Art. 163 des Zollkodex der Union

Aufbewahruzngsfrist 8 Jahre

• Buchungsbelege 8 Jahre – für Buchungsbelege (Rechnungen, Kostenbelege) werden ab 2025 die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen von 10 auf 8  Jahre verkürzt (§ 147 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 AO sowie § 257 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 4 HGB).

Für die nachfolgenden Dokumente gilt die 6-jährige Aufbewahrungsfrist:

• Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe
• Kopien der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe
• Sonstige besteuerungsrelevante Unterlagen

Darunter fallen zum Beispiel Verträge, Angebote, Auftragsbestätigungen oder auch Mahnungen.

Die genauen Aufbewahrungsfristen finden Sie in unserer kostenfreien Fristentabelle im PDF-Format.

Wo müssen aufbewahrungspflichtige Dokumente aufbewahrt werden?

Gemäß § 146 Abs. 2 AO müssen Dokumente, die der Aufbewahrungspflicht unterliegen, grundsätzlich in Deutschland aufbewahrt werden. Allerdings kann der Steuerpflichtige beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Bewilligung dahingehend stellen, dass elektronische Bücher und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen außerhalb von Deutschland geführt und aufbewahrt werden.
Das HGB hingegen schreibt keinen bestimmten Ort vor, verlangt in § 239 Abs. 4 S. 2 HGB jedoch, dass die Schriftstücke in einer angemessenen Zeit vorgelegt werden können.

Was passiert, wenn man gegen die Aufbewahrungspflichten verstößt?

Ein Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht kann häufig ein Bußgeld oder andere Sanktionen nach sich ziehen. Grund hierfür sind unter anderem die Beweislastregeln im deutschen Recht. Danach trifft den Steuerpflichtigen in Bezug auf steuerentlastende oder -mindernde Tatsachen immer die Beweispflicht. Kann er notwendige Dokumente trotz bestehender Aufbewahrungspflicht nicht vorlegen, kann die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlage nach § 162 AO schätzen. In der Regel führt der Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht mindestens zu einem Bußgeld. Nach dem Strafgesetzbuch (StGB) oder der AO sind auch weitere Sanktionen möglich. In Betracht kommt die Verfolgung von Insolvenz- oder Steuerstraftaten sowie Urkundenunterdrückung. Auch ordnungswidrigkeitsrechtliche Folgen sind nicht ausgeschlossen.

Neue Strafverfolgungsverjährung im Steuerstrafrecht:

Als Folge des sogenannten Cum/Ex-Skandals hat der Gesetzesgeber die Verjährungsfrist in § 376 Abs. 1 AO für Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung von 10 auf 15 Jahre verlängert.

Aufbewahrungsfristen 2025: Diese Unterlagen können 2025 vernichtet werden

Der Fristlauf beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Dokument entstanden ist. Bei laufend geführten Aufzeichnungen ist dabei die letzte Eintragung maßgeblich.

Das bedeutet, dass wenn im Jahr 2014 die letzten Buchungen für das vorangegangene Jahr gemacht wurden und auch der Jahresabschluss für 2013 erst im Jahr 2014 erstellt wurde, die 10-jährige Aufbewahrungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres 2014 begonnen hat und damit mit Ablauf des Kalenderjahres 2024 endet.

Folglich können ab dem 01.01.2025 alle Unterlagen betreffend das Jahr 2013 vernichtet werden. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn das Finanzamt bis zum 31.12.2024 eine Außenprüfung ankündigt. In diesem Fall endet die Aufbewahrungsfrist nicht und entsprechende Dokumente dürfen nicht vernichtet werden.

Hinweis: Die 10-jährige Aufbewahrungsfrist gilt nur für bestandskräftige Steuerbescheide. Gemäß § 165 AO wird ein vorläufiger Steuerbescheid erst mit seiner Erklärung für endgültig bestandkräftig. Unter Umständen kann dies erst nach Ablauf von 10 Jahren geschehen.

Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen

Gemäß § 14b Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UstG müssen auch Privatpersonen Aufbewahrungsfristen beachten. So gilt für Rechnungen oder andere Belege, die für Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück ausgestellt worden sind, eine 2-jährige Aufbewahrungspflicht. Darunter fallen neben reinen Bauleistungen zum Beispiel auch die Bauüberwachung, der Gerüstbau sowie das Anlegen von Bepflanzungen. Wichtig ist allerdings, dass der Unternehmer, der die Leistung erbringt, die Privatperson auf die Aufbewahrungspflicht hinweisen muss.

Hinweis: Wer steuerpflichtige Leistungen in Anspruch nimmt, muss auch als Privatperson Dokumente wie Rechnungen und Zahlungsbelege für 2 Jahre aufbewahren.

Lebenslange Aufbewahrungsfrist für bestimmte Dokumente

Aus eigenem Interesse sollten folgende Unterlagen nie vernichtet oder entsorgt werden:

Standesamtliche Dokumente wie Geburts- und Heiratsurkunden
• Taufscheine
• Sterbeurkunden von Angehörigen
• Bescheinigung des Kirchenaustritts
• Ärztliche Gutachten und Krankenversicherungsunterlagen
• Renten- und Sozialversicherungsunterlagen
• Zeugnisse
• Ausbildungsurkunden
• Dokumente über Immobilienkäufe sowie Grundbuchauszüge

Weiterhin gibt es einige Unterlagen, die für etwa 30 Jahre aufbewahrt werden sollten: Darunter fallen:

• Urteile
• Mahnbescheide
• Sämtliche Prozessakten

Aufbewahrungsfrist abgelaufen: Wichtige Dokumente entsorgen

Ist die Aufbewahrungspflicht von gewerblichen oder privaten Dokumenten vorbei, können diese vernichtet werden. Besonders wichtig ist hierbei die korrekte Entsorgung: Sobald die Unterlagen personenbezogene Daten enthalten, müssen die Dokumente DSGVO-konform vernichtet werden. Die Aktenvernichtung mit PAPERSHRED® erfüllt diese Anforderungen und ist besonders schnell, sicher und nachhaltig.

Art DokumentGesetzliche AufbewahrungsfristJahr aus dem die Unterlagen 2025 vernichtet werden können
A
Abhängigkeitserklärungen102014
Abrechnungsbeleg 82016
Abtretungserklärungen62018
Akkordunterlagen102014
Akkreditive62018
Aktenvermerke (soweit steuerrechtlich relevant) 102014
An-, Ab- und Ummeldungen der Krankenkassen 62018
Angebotsunterlagen, die nicht zum Auftrag geführt haben 0sofort
Angebotsunterlagen, die zum Auftrag geführt haben 62018
Angestelltenversicherung102014
Anlageverzeichnisse 62018
Anleihebücher102014
Anträge auf Arbeitnehmersparzulage102014
Anwesenheitsliste soweit für Lohnbuchhaltung erforderlich102014
Arbeitsanweisungen für EDV- Buchführung102014
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Krankmeldung)102014
Ausgangsrechnungen102014
Außendienstabrechnungen102014
B
Bahnabrechnungen102014
Bahnfrachtbriefe 62018
Bankauszüge, Bankbelege82016
Bankbürgschaften 102014
Bauakten °(Lebensdauer des Bauwerks)--
Bauantragskostennachweise °(Lebensdauer des Bauwerks) --
Baubeschreibungen °(Lebensdauer des Bauwerks) --
Baubücher °(Lebensdauer des Bauwerks) --
Baugenehmigungen °(Lebensdauer des Bauwerks) --
Beitragsabrechnungen zur Sozialversicherung 102014
Belastungsanzeigen (intern und extern) 102014
Belege, Sammelbelege, Beleglisten soweit Buchungsunterlagen82016
Bestell- und Auftragsunterlagen62018
Beteiligungsunterlagen102014
Betriebsabrechnungsbögen 102014
Betriebskostenabrechnungen102014
Betriebsprüfungsberichte62018
Bewertungsunterlagen102014
Bewirtungsunterlagen82016
Bilanzen102014
Bilanzanlagen102014
Buchungsanweisungen, Buchungsbelege82016
Bürgschaftsinformationen (nach Vertragsende) 62018
C
Carnet-Zolldokumente62018
Clearingauszüge62018
Clearing-Belege102014
D
Darlehensunterlagen (nach Vertragsablauf)102014
Dateien (soweit Verfahrensdokumentationen) (§ 47 AO) 102014
Datensicherungen102014
Dauerauftragsunterlagen62018
Debitorenbuchhaltung, Debitorenlisten 102014
Depotbücher, Depotauszüge und Depotbestätigungen102014
Dokumentation für Programme und Systeme bei EDV, Fehlerprotokolle102014
Doppelbesteuerungsunterlagen62018
E
Edelmetallbestände, Edelmetallumsätze102014
EDV-Unterlagen, soweit zum Verständnis der Buchführung erforderlich102014
(Ablaufdiagramme. Blockdiagramme und ähnliche Organisationsbeschreibungen) 102014
Effektenkassenquittungen, Effektenempfangsbescheinigungen, Effektenbuch 102014
Einfuhrunterlagen 62018
Eingangsrechnugnen82016
Einheitswertunterlagen102014
E-Mails mit steuerrelevantem Inhalt102014
Essensmarkenabrechnungen102014
Exportunterlagen62018
F
Fahrtkostenerstattungsunterlagen (Buchungsbelege)82016
Feuerversicherungsunterlagen62018
Frachtbriefe 62018
Freistempelabrechnungen102014
G
Gebäude- und Grundstücksunterlagen (Bauakten, Pläne, Schätzungen, Genehmigungen, Abrechnungen über Anschaffungs- oder Herstellungskosten), soweit Inventar 102014
Gehaltslisten82016
Geschäftsberichte102014
Geschäftsbriefe62018
Geschenknachweise62018
Gesellschafterversammlung /-beschlüsse (Protokolle und sonstige Unterlagen) 102014
Gewerbesteuerunterlagen102014
Gewinn- und Verlustrechnungen102014
Grundbuch- und Journalblätter, wenn Inventare102014
Gründungsakten der Gesellschaft102014
Gutachten102014
Gutschriften, Gutschriftsanzeigen102014
H
Handelsbriefe62018
Handelsbücher102014
Handelsregisterauszüge102014
Hauptabschlussübersicht102014
Hauptbücher102014
Hauptversammlungen (Beschlüsse, Protokolle, sonstige Unterlagen)102014
Hypothekenpfandbriefe102014
I
Inkassobücher, -karteien, -quittungen 102014
Investitionszulage (Unterlagen) 102014
Inventare, Inventarnachweise102014
J
Jahresabschluss102014
Jahreslohnnachweise für Berufsgenossenschaften102014
Journale für Hauptbuch und Kontokorrent 102014
Jubiläumsunterlagen, Jubilarfeiern102014
K
Kalkulationsunterlagen102014
Kassenbücher und -blätter82016
Kassenzettel82016
Kontenpläne und -änderungen102014
Kontoauszüge, Kontenregister82016
Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte 102014
Kostenträgerrechnungen102014
Krankenhaus-Buchführungsunterlagen 102014
Kreditorenbuchhaltung102014
Kreditunterlagen (soweit Buchungsbelege) 102014
Kreditunterlagen (soweit Korrespondenz) 62018
Kurzarbeitergeldlisten und Anträge62018
L
Ladescheine102014
Lagebericht102014
Lagerbücher102014
Lastschriftanzeigen102014
Leasingunterlagen (soweit Buchungsbelege)62018
Leergutabrechnungen62018
Lieferantenerklärungen (Präferenznachweise, Zoll, steuerlich ansonsten 6 Jahre) 102014
Lieferscheine, wenn Buchungsunterlagen102014
Lohnkontenarten, Lohnbelege82016
Lohnlisten82016
Lohnsteuer-Jahresausgleichsunterlagen (für Arb./Angest.) 102014
Luftfrachtbriefe62018
M
Mahnvorgänge, Mahnbescheide62018
Maschinenkarteikarten (Inventur) 102014
Mietunterlagen, Mietverträge (nach Vertragsende) 62018
Mietunterlagen, Mietverträge (soweit Buchungsbelege) 102014
Mutterschaftsgeldunterlagen102014
N
Nachnahmebelege (soweit Buchungsbelege)102014
Nebenbücher102014
O
Offenbarungseid, Anträge zur eidesstattlichen Versicherung62018
Organisationsunterlagen und -pläne 102014
P
Pachtunterlagen, Pachtverträge (soweit Buchungsbelege; nach Vertragsende) 102014
Pachtunterlagen, Pachtverträge (soweit Handelsbriefe; nach Vertragsende)62018
Patente und Patentunterlagen, nach Ablauf des Patents62018
Patientenakten in Krankenhäusern (Krankengeschichte) ambulant und stationär301994
Patientenakten in Arztpraxen 102014
Pensionskassenunterlagen, Unterlagen zu Pensionsrückstellungen102014
Pfändungsunterlagen102014
Postquittungsbücher102014
Prämienunterlagen, z. B. über Versicherungsprämien, soweit Buchungsunterlagen102014
Preislisten (soweit Bewertungsunterlagen) 102014
Protokolle (soweit Buchungsbelege)102014
Provisionsabrechnungen mit Unterlagen102014
Prozessakten (nach Abschluss des Prozesses) 102014
Prüfungsberichte des Abschlussprüfers102014
Q
Qualitätsmanagement-Unterlagen102014
Quittungen, wenn Buchungsunterlagen82016
R
Rechnungen und Rechnungsunterlagen102014
Rechtsstreitfälle mit allen Unterlagen, Klageakten - nach Verfahrensabschluss 62018
Reisekostenabrechnungen102014
Repräsentationsaufwendungen (Unterlagen) 102014
Reklamationen62018
S
Saldenbilanzen102014
Saldenlisten102014
Schadensunterlagen (soweit nicht Bilanzbelege) 62018
Scheck- und Wechselunterlagen (soweit Buchungsbelege)102014
Schriftwechsel62018
Schriftwechsel (auch innerbetrieblich) 62018
Schuldtitel102014
Spendenbescheinigungen102014
Steuerunterlagen102014
Strahlenschutz-Anwendungen (Röntgenaufnahmen-RöV)* 102014
Strahlenschutz-Anwendungen (Röntgenbehandlung-RöV)* 301994
Strahlenschutzbelehrungen (RöV)* 301994
Strahlenschutzgesundheitsakte (RöV)* 301994
Strahlenschutzmessergebnisse (RöV)* 301994
T
Telefonkostennachweise102014
Transportschadenunterlagen 62018
U
Überstundenlisten 102014
Unfallversicherungsunterlagen62018
Unterlagen über dubiose Forderungen, Dubiosenbücher 102014
V
Verbindlichkeiten (Zusammenstellungen) 102014
Verkaufsbücher102014
Vermögensverzeichnis102014
Versand- und Frachtunterlagen102014
Versicherungspolicen (nach Ablauf der Versicherung)62018
Versteigerungsunterlagen62018
Verträge (nach Vertragsende, soweit kein Buchungsbeleg) 62018
Versorgungsunterlagen, soweit Buchungsunterlagen102014
Viehregister102014
VwL-Unterlagen (soweit Buchungsbelege)102014
W
Wareneingangs- und -ausgangsbücher 102014
Wechsel82016
Weihnachtsgratifikation 102014
Werbegeschenkenachweise102014
Werbekostenbelege82016
Wertberichtigungsunterlagen102014
Wildhandelsbücher102014
Z
Zahlungsanweisungen102014
Zessionen62018
Zinsabrechnungen102014
Zollbelege102014
Zollbelege über Einfuhrumsatzsteuer102014
Zustellungsquittungen62018
Zwischenbilanz (bei Gesellschafterwechsel oder Umstellung des Wirtschaftsjahres) 102014

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Andreas Schulze -PAPERSHRED®